Aus dem Führungszeugnis geht hervor, ob die darin genannte Person vorbestraft ist. Was braucht man um ein Führungszeugnis zu beantragen? Bei einer Bewerbung um eine neue Stelle wird in der Regel ein Führungszeugnis verlangt. Arbeitgeber wollen mit einem Führungszeugnis nachweisen, dass es sich bei einem Bewerber um eine vertrauenswürdige Person handelt, welche keine Straftat begangen hat. Außerdem wird ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden ausgestellt, beispielsweise bei der Erlangung einer Konzession zum Betreiben eines Restaurants. Hierzulande kann jeder ab 14 Jahren ein Führungszeugnis beantragen. Die Rechtsgrundlage für das Beantragen eines Führungszeugnisses ist in § 30 Bundeszentralmeldegesetz (BZRG) geregelt. Es ist nicht möglich, eine andere Person damit zu bevollmächtigen, ein Führungszeugnis zu beantragen. Wird ein Privatführungszeugnis beantragt, werden die Unterlagen unmittelbar an die eingetragene Adresse des Antragstellers oder gesetzlichen Vertreters versandt. Bei längerer Abwesenheit des Antragstellers kann das Führungszeugnis an eine gewünschte Adresse versandt werden, sofern der Adressat derselbe ist. Ein Führungszeugnis für die Behörde werden direkt vom Bundesamt für Justiz an die zuständigen Behörden versandt, wenn der Antragsteller diese nicht vorab einsehen möchte.

Wie verläuft die Beantragung eines Führungszeugnisses?

Es ist wichtig, zwischen einem Führungszeugnis (Beleg N), der nach Hause gesendet, und einem Führungszeugnis (Beleg O), der an die zuständige Behörde geschickt wird, zu unterscheiden. Zur Beantragung eines Führungszeugnisses müssen die Antragsteller persönlich zur Meldebehörde mit einem Ausweis oder Reisepass erscheinen. Eine Vollmacht für den Antrag ist nicht zulässig. Außerdem muss die Art des Dokuments kennen, da bei falscher Art des Dokuments ein weiteres Führungszeugnis beantragt werden muss. Der Antrag für das Führungszeugnis wird von der Bundesbehörde an die ortsübliche Meldebehörde weitergeleitet und das Führungszeugnis in etwa zwei Wochen per Post zugestellt. Auch ein gesetzlicher Vertreter bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann sich einen Antrag auf ein Führungszeugnis stellen. Durch Dritte ist eine Antragsstellung nicht zulässig. Den Antrag nimmt die zuständige Behörde entgegen und wird zur Ausstellung an den Bundeszentralanzeiger weitergeleitet. Ein privates Führungszeugnis (Beleg N) wird unmittelbar an die Wohnadresse des Antragstellers versandt. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Beleg O) wird mit Hinweis auf Verwendungszweck direkt an die vom Antragsteller benannte Behörde versandt. Antragsteller können verlangen, dass den Behörden ein Führungszeugnis zur Einsichtnahme an das Amtsgericht übermittelt wird.