Wer ein Führungszeugnis benötigt, der muss dieses beim Einwohnermeldeamt persönlich beantragen. Ein einfaches Führungszeugnis ist oft für private und auch behördliche Zwecke notwendig. Privat wird ein solches manchmal für Bewerbungen benötigt, wenn es zum Beispiel der Arbeitgeber wünscht.
Auch kann ein Führungszeugnis notwendig sein, wenn man sich beruflich selbstständig machen möchte oder beruflich mit Kindern zu tun hat.
So ein Zeugnis ist ein Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Notwendige Unterlagen und Dokumente
Um ein solches Zeugnis ausgestellt zu bekommen, ist es notwendig bei der Meldebehörde folgende Dokumente zur Identitätsprüfung vorzulegen
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebescheinigung Wohnadresse
Seit September 2014 ist es möglich dieses Dokument auch im Internet online zu beantragen. Dies kann unter der Internetseite: www.fuehrungszeugnis.bund.de durchgeführt werden.
Verschiedene Arten von Zeugnissen dieses Typs und Beantragung
Beantragung einfaches Zeugnis
Diese Art Zeugnis ist notwendig für behördliche oder auch private Zwecke. Dieses kann persönlich bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Alternativ eine Beantragung im Online-Portal Bundesamt Justiz möglich.
Beantragung erweitertes Zeugnis
Solch ein Zeugnis wird ebenfalls für behördliche und private Angelegenheiten benötigt. Dieses Zeugnis enthält noch detailliertere Angaben über den Antragsteller als das einfache Zeugnis. Ebenfalls bei der örtlichen Gemeinde oder im Online-Portal zu beantragen.
Andere Arten dieser Zeugnisse wie zum Beispiel ein europäisches Zeugnis muss nicht mehr beantragt werden. Hier ist das Herkunftsland zuständig, so werden zum Beispiel dort eingetragene Strafen im Register voll übernommen.